Geschaftsführer: Rudi Maier
USt-IdNr.: DE 146479449
Amtsgericht Reutlingen HRB 1833
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für
alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und
Vulkaniseur-Handwerks - AGB Reifenhändler und Vulkaniseure
- 1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte Ware
reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers. 3. Preise
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages
des Vertragsabschlusses. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind
wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tage der Lieferung
berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere,
wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt.
Das Recht auf Preiserhöhungen besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen
nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen. 4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug
in bar fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel
entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von
zwei Prozent über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt
gegebenen Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere
Zinsbelastung nach, berechnen wir nur diese. Wir können Mahnkosten
in Höhe von € 5,- ansetzen. Aufrechnung und Zurückbehaltung
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten
gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige
und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag: dies gilt nicht
bei Geschäften mit Nichtkaufleuten. Bei Geschäften mit
gewerblichen Abnehmern und Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung
der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung
der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt.
Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden
Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung
nicht offenlegen, solange eine uns erteilte Einziehungsermächtigung
nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung
nicht mindestens zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Fällen
verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung
von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige
Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften
der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall
das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt
der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere
Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent,
so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer
Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen
nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte
Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere
Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur
Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Wir
sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen,
ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist
Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter
Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware
erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes. 6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten
wir Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Lieferdatum, und zwar
für neue wie für runderneuerte Pkw-Reifen sowie für
neue Lkw-Reifen. Sollten unsere Lieferanten uns ausnahmsweise nur
sechs Monate Gewähr leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung
für diese Produkte ebenfalls auf sechs Monate. Bei runderneuerten
Lkw-Reifen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
Ein Reifen, für den Gewährleistung beansprucht wird, soll
uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular
übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung
des Kunden zu ermoöglichen. Bei berechtigter Reklamation übernehmen
wir die Versandkosten. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches
werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden
zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
der Ablehnung verlangt. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten
beträgt die Mangelrügefrist sechs Monate ab Feststellung
des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche
Mängel innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung (Eingang
beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel
spätestens sechs Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser
Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer
Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei
Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der
Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wir
sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad
des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere
Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder
Zahlung. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen,
wenn Schaden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel
ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger
Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der
Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert
worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren,
insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengroße
zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden
oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht)
in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen,
rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert waren,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung
schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt
worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach
50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren
Kunden auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten
im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der
Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder
Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern,
bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen)
bzw. ohne neuen Dichtungsring (Lkw-Schrägschulterreifen) durch
den Kunden oder Dritte montiert wurden. Streitigkeiten über
Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen
sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes
Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn
unser Kunde oder wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich
nach Kenntnis des Streitfalles schriftlich anrufen. Durch die Anrufung
der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die
Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche
gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der
Rechtsweg beschritten ist; sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn
dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren
der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung,
die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos. 7. Haftung
Wir haften für Schadenersatzansprüche, wenn uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften
zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch
von uns zu vertretendes Unmöglichwerden entstanden ist. Wir
haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG). Im übrigen
sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Diese
Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes
in Anspruch genommen werden. 8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
unser Firmensitz. Das gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen schriftlich bestätigt
werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.